28.06.2013

Kneipp Aktiv Club Golling (Golling an der Erlauf)
Der Kneipp Aktiv Club Golling veranstaltete am 9. Juni 2013 eine Rundwanderung auf die Hochsteinbergalm bei Kirnberg. Der Ausflug endete mit bei einer gemütlichen Einkehr auf der Alm.
25.06.2013

Unwetter am 22. Juni 2013 - Bildung einer Schadenserhebungskommission (Golling an der Erlauf)
Unwetter am 22. Juni 2013 - Bildung einer Schadenserhebungskommission
NÄHERE INFOS!!! 19.06.2013
Radfahren im Wald (Golling an der Erlauf)
In der wärmeren Jahreszeit verbringen viele Menschen ihre Freizeit gerne in der freien Natur und auch im Wald. Da es immer wieder Unklarheiten darüber gibt, ob das Radfahren im Wald (zum Wald zählen auch Forstwege) erlaubt ist, werden hier die gesetzlichen Grundlagen dazu näher erläutert: 1. Nach § 354 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch darf der Grundeigentümer grundsätzlich jeden anderen von der Benützung seines Grundstückes ausschließen. 2. Im Wald besteht allerdings gemäß § 33 Forstgesetz 1975 ein freies Betretungsrecht zu Erholungszwecken für jedermann. 3. Radfahren ist vom freien Betretungsrecht des Waldes nicht umfasst und daher ohne Zustimmung des Grundeigentümers verboten.