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Aus gegebenen Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass jegliche Ablagerung im Wald verboten ist.
Gemäß Forstgesetz, Paragraph 16, ist das Ablagern jeglicher Materialien verboten.
Ablagerungen von Abfällen sorgen immer wieder für ein großes Ärgernis – sei es entlang der Straßen, Parkplätzen, Gewässer oder im Wald. Der Müll muss dann zumeist auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. Gerade der Wald als Erholungs- und Wandergebiet sollte nicht als Müllplatz angesehen werden. Zudem erfüllt der Wald auch wichtige Schutzfunktionen vor Naturgefahren.
14.03.2024
Text und Bilder aus: https://www.krummnussbaum.gv.at