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Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner
und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/2021 in Höhe von € 140,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt
der NÖ Landesregierung.
Antrag -
03.12.2020
Text und Bilder aus: https://www.poechlarn.at